Tarifliche Entlohnung
Unser Tarifvertrag
Als katholischer Träger der Kinder-, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe richtet sich Ihr Gehalt nach dem kirchlichen Tarifvertrag (AVR-C). Dieser beinhaltet eine Reihe von Zusatzleistungen, wie z. B.
- betriebliche Zusatzversorgung
- Jahressonderzahlung
- Leistungsentgelte
- Aufstockung von Krankengeld über den üblichen Lohnfortzahlungszeitraum hinaus
Was Sie bei uns verdienen können
Je nachdem, in welchem Bereich Sie arbeiten, ordnet Sie die AVR unterschiedlichen Anlagen zu.
- Der Anlage 33 sind die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst zugeordnet. Dazu gehören z. B. Mitarbeitende in den Bereichen Soziale Arbeit/Sozialpädagogik/Heilpädagogik, Erziehung, Psychologie und Therapie, Kinderpflege sowie Hilfskräfte.
- Zur Anlage 2 zählen Mitarbeitende der Verwaltung, Haustechnik und Hauswirtschaft. Die entsprechenden Vergütungstabellen finden Sie in der Anlage 3.
- In der Anlage 7 sind alle Ausbildungsverhältnisse aufgeführt. So ist die Entlohnung von Berufspraktikanten in der Anlage 7D geregelt, die von dual Studierenden in der Anlage 7E und für Schüler in der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) in der Anlage 7G.
- Im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) bzw. des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) kooperieren wir mit dem Verein "Freiwillige soziale Dienste im Erzbistum Köln e.V." (FSD). Die Höhe des Taschengeldes bzw. des Zuschusses zur Verpflegung regelt der FSD.
Gehalts-Rechner
- Mit dem AVR-Gehalts-Rechner können Sie überprüfen, was Sie bei uns verdienen.
- Einen Anhaltspunkt geben Ihnen die Modellrechenblätter für ausgesuchte Berufsfelder, z. B. Sozialarbeiter/-pädagogen und Heilpädagogen (m/w/d), Erzieher/Heilerziehungspfleger (m/w/d), Erzieher (m/w/d) im Familienzentrum, oder Erzieher (m/w/d) in der praxisintegrierten Ausbildung.